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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fabrikatur – Andreas Messerli AG (B2B)
Stand März 2026

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1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Fabrikatur – Andreas Messerli AG („Fabrikatur") und ihren Geschäftskunden („Kunde") für Webshop-Bestellungen sowie individuell vereinbarte Aufträge.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit Fabrikatur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Soweit einzelne Vertragsbestandteile einander widersprechen, gilt folgende Rangordnung:

  1. individuelle schriftliche Vereinbarungen
  2. Auftragsbestätigung von Fabrikatur
  3. technische Zeichnungen, Pläne und freigegebene Spezifikationen
  4. Offerten von Fabrikatur
  5. diese AGB

2. Produkte, Werkvertrag und Spezifikationen

Fabrikatur bietet insbesondere Zuschnitte, Korpusse und Komponenten für professionelle Kunden an.

Individuell gefertigte Produkte und kundenspezifische Leistungen stellen in der Regel Werkverträge dar. Der Kunde ist für die vollständige, korrekte und technische Eignung sämtlicher Angaben und Spezifikationen verantwortlich, insbesondere für Masse, Materialien, Pläne, Zeichnungen, Bearbeitungen und sonstige Vorgaben.

Branchenübliche, materialbedingte oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Struktur, Farbton, Maserung, Oberfläche, Kantenbild, Dicke oder Masstoleranzen, stellen keinen Mangel dar, sofern die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

3. Vertragsabschluss

Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Webshop, in Preislisten, Prospekten oder Offerten stellt kein verbindliches Angebot dar.

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Fabrikatur oder mit Beginn der Ausführung zustande.

Fabrikatur bleibt vorbehalten, Bestellungen insbesondere bei offensichtlichen Irrtümern, technischen Fehlern, Kalkulations- oder Preisfehlern abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Bestelländerungen und Nachträge

Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Fabrikatur.

Fabrikatur ist berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten, Zusatzaufwände, Materialkosten sowie Auswirkungen auf Produktions- und Liefertermine gesondert in Rechnung zu stellen bzw. geltend zu machen.

Bereits begonnene Produktionen, beschaffte Materialien oder bereits ausgeführte Arbeiten bleiben in jedem Fall geschuldet.

5. Verfügbarkeit, Ausführung und Termine

Angaben zu Verfügbarkeit, Produktionsdauer, Lieferterminen und Fristen sind unverbindlich, sofern sie von Fabrikatur nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Liefer- und Produktionsfristen beginnen erst, wenn sämtliche technischen Details geklärt, alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben und Spezifikationen des Kunden vollständig vorliegen und vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheiten geleistet wurden.

Verzögerungen infolge von Materialengpässen, Lieferproblemen, Transportstörungen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Ausfällen bei Vorlieferanten oder sonstigen von Fabrikatur nicht zu vertretenden Umständen verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden weder zu Schadenersatz noch ohne angemessene Nachfrist zum Vertragsrücktritt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie exklusive Versand-, Verpackungs- und allfälliger weiterer Nebenkosten.

Die jeweils verfügbaren Zahlungsmittel werden im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Fabrikatur ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Kreditlimiten festzulegen oder einzelne Zahlungsmittel ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innert 10 Tagen netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist Fabrikatur berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie Mahn-, Inkasso- und allfällige Bearbeitungskosten bleiben vorbehalten.

Bei Kauf auf Rechnung ist Fabrikatur berechtigt, Forderungen an Dritte oder Zahlungsdienstleister abzutreten. In diesem Fall können ergänzend deren Vertragsbedingungen Anwendung finden.

7. Lieferung, Versand

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Wird die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, ist Fabrikatur berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten, insbesondere Lagerkosten, in Rechnung zu stellen.

7a. Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden, bei Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers von Fabrikatur, auf den Kunden über.

Wird die Ablieferung, Abholung oder Annahme aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, gehen Nutzen und Gefahr mit der Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Kunden über.

8. Prüfung, Abnahme und Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware bzw. das Werk unverzüglich nach Ablieferung oder Abnahme zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind Fabrikatur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innert 12 Monaten seit Ablieferung bzw. Abnahme.

Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt, und sämtliche Gewährleistungsrechte verwirken.

Ein Werk gilt zudem als abgenommen, wenn

  • der Kunde es produktiv nutzt,
  • weiterverarbeitet,
  • weiterveräussert oder
  • innert angemessener Frist nach Ablieferung keine schriftliche Mängelanzeige erhebt.

9. Gewährleistung

Bei rechtzeitig gerügten und nachgewiesenen Mängeln leistet Fabrikatur nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Preisminderung.

Ein Anspruch auf Wandelung oder Rücktritt ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel infolge unsachgemässer Lagerung, Handhabung, Bearbeitung oder Verarbeitung, natürlicher Abnutzung sowie Mängel, die auf Vorgaben, Spezifikationen, Unterlagen oder Materialvorgaben des Kunden beruhen.

10. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Fabrikatur auf direkte Schäden begrenzt.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, Datenverluste sowie Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Fabrikatur.

Fabrikatur ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen.

12. Stornierung und Rückgabe

Bestellungen sind verbindlich.

Bei individuell gefertigten oder kundenspezifisch angefertigten Produkten sind Stornierung, Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

Bei einer ausnahmsweise von Fabrikatur akzeptierten Stornierung oder Rücknahme ist Fabrikatur berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen, Produktionskosten, beschaffte Materialien sowie eine angemessene Bearbeitungsentschädigung in Rechnung zu stellen.

13. Schutzrechte und Unterlagen

Sämtliche Offerten, Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen von Fabrikatur bleiben deren geistiges Eigentum und dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder ausserhalb des Vertragszwecks verwendet werden.

Der Kunde sichert zu, dass von ihm gelieferte Unterlagen, Daten, Zeichnungen und Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen, und hält Fabrikatur von entsprechenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos.

14. Datenschutz

Fabrikatur bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Datenschutzerklärung. Diese bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen Kunde und Fabrikatur sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Fabrikatur zuständig. Fabrikatur steht es jedoch frei, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.